Pflegestufen – Pflegegrad 1
Pflege und Betreuung
Monatlich werden Ihnen insgesamt 125 € für Betreuungs- und Entlastungsleistungen von der Pflegekasse zur Verfügung gestellt. Diesen Betrag können Sie nutzen, um unser Pflegedienstangebot, welches körpernahe Pflegemaßnahmen, die Hilfe im Haushalt sowie diverse Betreuungsmaßnahmen umfasst, in Anspruch zu nehmen. Darüber hinaus können Sie zusätzlich die Dienste durch ehrenamtliche Helfer für die Unterstützung im Alltag nutzen.
Es ist möglich, mit dem PG1 eine Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen, dies müsste zuvor mit der Krankenkasse abgesprochen werden.
Bei weiteren Fragen und für mehr Informationen bezüglich der Leistungen für die Pflege und die Betreuung können Sie sich jederzeit an Ihre Krankenkasse wenden.
Zusätzliche Leistungen
Ihnen können insgesamt 40 € für entstandene Kosten erstattet werden, die durch die Beschaffung von Pflegehilfsmittel entstanden sind.
Sollten Sie in einer Wohngruppe untergebracht sein oder werden, stehen Ihnen zusätzlich 214 € monatlich als Wohngruppenzuschlag für die Finanzierung einer Präsenzkraft zu.
Sollten Sie aufgrund körperlicher Beeinträchtigungen Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes benötigen, so können Ihnen dafür bis zu 4000 € pro Maßnahme erstattet werden. Dies muss bei der Pflegeversicherung beantragt werden.
Beratung
Nach § 37 Abs. 3 SGB XI haben Sie halbjährlich Anspruch auf einen Beratungseinsatz zur Sicherstellung und Verbesserung der Versorgung von Pflegebedürftigen. Diese Beratungseinsätze sind für Sie kostenfrei und können auch bei Ihnen Zuhause durchgeführt werden. Gerne können Sie dafür einen Termin mit uns vereinbaren.
Für Angehörige und ehrenamtlich Pflegende sind darüber hinaus kostenfreie Pflegekurse nach § 45 SGB XI bei Ihnen zu Hause durchführbar. Wenden Sie sich hierzu an Ihre Krankenkasse.